Inhalt · 10 Abschnitte
- Welche KI-Förderung gibt es 2026?
- Welche Bundesprogramme fördern KI-Projekte?
- Wo bekommen Sie kostenlose Unterstützung?
- Welche Digitalisierungsförderung bieten die Bundesländer?
- KI-Förderung MV: Was fördert Mecklenburg-Vorpommern?
- Welche Regeln gelten bei fast jeder Förderung?
- Wie beantragen Sie eine KI-Förderung Schritt für Schritt?
- Welche Fehler kosten die Förderung?
- Aus unseren Projekten: Was ein KI-Vorhaben in MV für den Antrag braucht
- Nächster Schritt
KI-Förderung gibt es 2026 auf drei Wegen: die steuerliche Forschungszulage für echte Entwicklung, Zuschüsse der Länder und KfW-Kredite für die Einführung, dazu kostenlose Beratung. Mecklenburg-Vorpommern hat sogar eine eigene KI-Richtlinie mit 50 % Zuschuss. Fast überall gilt: erst den Antrag stellen, dann den Auftrag unterschreiben.
Welche KI-Förderung gibt es 2026?
Einen Investitionszuschuss des Bundes für die Digitalisierung im Mittelstand, wie früher Digital Jetzt, gibt es derzeit nicht. Digital Jetzt war bis Ende 2023 befristet, go-digital bis Ende 2024. Viele Ratgeberseiten nennen beide noch.
Was es gibt, lässt sich in vier Gruppen ordnen:
- Entwickeln: Wer etwas technisch Neues baut, nutzt die Forschungszulage oder Forschungsprogramme.
- Einführen: Für Kauf und Einrichtung von KI-Lösungen sind vor allem die Länder zuständig, mit Zuschüssen oder Förderkrediten.
- Finanzieren: Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite mit kleinem Zuschuss.
- Beraten lassen: BAFA-Zuschuss zur Beratung, nur noch bis Jahresende, und kostenlose Angebote öffentlicher Zentren.
Welche Kombination passt, zeigt der Förder-Check für KI-Projekte nach Bundesland, Größe und Vorhaben, mit Quote und Link.
Welche Bundesprogramme fördern KI-Projekte?
Forschungszulage: für Entwicklung, nicht für Einführung
Die Forschungszulage erstattet 25 % der förderfähigen Kosten eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens über die Steuer, KMU erhalten 35 %. Für Aufwand ab 2026 sind für KMU bis zu 4,2 Mio. € Zulage pro Jahr möglich. Es gibt einen Rechtsanspruch und keinen Förderwettbewerb.
Der Haken: Die Bescheinigungsstelle schließt die Einführung und Konfiguration etablierter Software ausdrücklich aus, ebenso das baukastenartige Zusammensetzen fertiger Lösungen ohne technisches Risiko. Einen Chatbot einzurichten ist also keine Forschung. Ein eigenes Verfahren, bei dem am Anfang offen ist, ob es technisch funktioniert, kann es sein. Rechenbeispiele stehen auf der Seite Forschungszulage für KI-Entwicklung.
ZIM: derzeit Antragsstopp
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand fördert marktnahe Entwicklungsprojekte mit 25 bis 60 % Zuschuss. Seit dem 7. Juli 2026 nimmt es keine Anträge an, weil die Mittel ausgeschöpft sind. Eine Wiederaufnahme ist für Anfang 2027 angestrebt, abhängig vom Bundeshaushalt (IHK Bodensee-Oberschwaben, Deutscher Bundestag).
KfW: Kredit mit Zuschuss
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung finanziert über die Hausbank Hard- und Software samt Einführung, Beratung und Weiterbildung. In Stufe 2 und 3 gibt es zusätzlich 3 bzw. 5 % des Kreditbetrags als Zuschuss, höchstens 200.000 €. Stufe 3 nennt die Integration von KI, wenn sie unternehmensinterne Daten nutzt. Standardsoftware mit eingebauten KI-Funktionen zählt laut Merkblatt nicht dazu.
BAFA: Beratungszuschuss bis 31. Dezember 2026
Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen bezuschusst bis zu fünf Beratungstage, etwa für eine KI-Strategie. Förderfähig sind höchstens 3.500 €, davon 50 %, in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig, mit den Regionen Lüneburg und Trier) 80 % (Richtlinie, Nr. 5.2). Die Förderung gilt nur für Anträge bis 31. Dezember 2026, ein Nachfolger war Mitte Oktober nicht veröffentlicht. Der Berater muss beim BAFA registriert sein, und die Beratung darf nicht auf den Kauf seiner eigenen Leistungen zielen.
Was ist mit go-inno?
Die Innovationsgutscheine go-inno fördern Beratung zu Produkt- und Prozessinnovationen. Die Richtlinie von 2020 war längstens bis Ende 2025 befristet. Ob derzeit Gutscheine ausgegeben werden, konnten wir auf der Programmseite des Ministeriums nicht bestätigen. Fragen Sie vor einer Planung bei Ihrer IHK nach.
| Programm | Förderung | Höchstbetrag | Für wen | Status | Stand |
|---|---|---|---|---|---|
| Forschungszulage | 25 %, KMU 35 % (Steuer) | 4,2 Mio. € Zulage pro Jahr (KMU) | alle Unternehmen mit FuE | offen, Rechtsanspruch | 16.10.2026 |
| ZIM | 25–60 % | Kosten bis 690.000 € (Einzelprojekt) | Mittelstand unter 500 Beschäftigten | Antragsstopp seit 07.07.2026 | 16.10.2026 |
| KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung | Kredit, Zuschuss 3–5 % | Zuschuss 200.000 € | bis 500 Mio. € Gruppenumsatz | offen | 16.10.2026 |
| BAFA-Beratungsförderung | 50 %, neue Länder 80 % | 1.750 € bzw. 2.800 € je Beratung | KMU, Freie Berufe | Anträge bis 31.12.2026 | 16.10.2026 |
| Mittelstand-Digital Zentren | kostenlose Leistungen | kein Geld | KMU, Handwerk | Netzwerkphase endet Ende 2026 | 16.10.2026 |
Wo bekommen Sie kostenlose Unterstützung?
Die Mittelstand-Digital Zentren des Bundeswirtschaftsministeriums bieten kostenlose Veranstaltungen, Praxisvorträge und Digitalprojekte, teils mit KI-Trainern. Die Laufzeit des aktuellen Netzwerks endet Ende 2026, ein Förderaufruf für ein neues Netzwerk ist veröffentlicht. Fragen Sie beim Zentrum Ihrer Region nach dem Angebot für 2027.
Die Regionalen Zukunftszentren beraten kostenlos zur Einführung von KI unter Beteiligung der Belegschaft, vertieft bis zu zehn Tage. Diese Beratung zählt mit 1.000 € je Tag als De-minimis-Beihilfe. Dazu kommen die European Digital Innovation Hubs, bei denen Sie KI-Lösungen vor einer Investition testen können.
Welche Digitalisierungsförderung bieten die Bundesländer?
Für die Einführung von KI sind die Länder die wichtigste Geldquelle. Die Programme unterscheiden sich stark: in der Quote, in der Mindestgröße des Projekts und darin, ob Abos, Beratung oder eigenes Personal zählen. Mehrere sind 2026 pausiert, weil die Mittel aufgebraucht sind. Die Tabelle zeigt eine Auswahl, alle 16 Länder stehen auf den Länderseiten des Förder-Checks.
| Land: Programm | Förderung | Höchstbetrag | Für wen | Status | Stand |
|---|---|---|---|---|---|
| MV: KI-Förderung | 50 % | 50.000 € | gewerbliche KMU bis 100 Beschäftigte | offen bis 31.12.2027 | 16.10.2026 |
| BY: Digitalbonus | bis 50 % | 7.500 €, Plus (z. B. KI) 30.000 € | unter 50 Beschäftigte | offen bis 31.12.2027 | 16.10.2026 |
| BB: BIG-Digital | 50 % | 250.000 € (Implementierung) | gewerbliche KMU, Handwerk | offen | 06.10.2026 |
| SH: DKU | bis 40 % | 80.000 € (Umsetzung) | unter 50 Beschäftigte, keine Freiberufler | offen | 06.10.2026 |
| HH: Digital Check | bis 50 % | 7.500 € (nur Beratung) | KMU, auch Freie Berufe | Anträge bis 16.11.2026 | 06.10.2026 |
| BW: Digitalisierungsfinanzierung | Kredit, Tilgungszuschuss bis 5 % | Kredit bis 5 Mio. € (KMU) | KMU und Mittelstand | offen | 06.10.2026 |
| NW: MID-Digitalisierung | 50 % | 15.000 € | KMU, nur digitale Produkte | offen, Losverfahren | 06.10.2026 |
| SN: Digitalisierungszuschuss | 35–60 % | Ausgaben bis 100.000 € | KMU, Freie Berufe | Stopp außer Raum Leipzig, Nordsachsen | 06.10.2026 |
| ST: Digital Innovation | bis 50 % | 70.000 € | KMU | nächstes Fenster 16.11.2026 | 06.10.2026 |
| HB: Digitaler Mittelstand KI | 30–40 % | 17.000 € | KMU | Mittel 2026 ausgeschöpft | 06.10.2026 |
KI-Förderung MV: Was fördert Mecklenburg-Vorpommern?
Mecklenburg-Vorpommern fördert seit Juni 2026 ausdrücklich die Anwendung von KI. Die Richtlinie vom 10. Juni 2026 gilt bis Ende 2027. Die Eckdaten:
- Zuschuss: 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 50.000 € je Vorhaben, als De-minimis-Beihilfe.
- Wer: gewerbliche KMU mit bis zu 100 Beschäftigten und Betriebsstätte in MV. Ausgeschlossen sind unter anderem Freiberufler, Beratungsunternehmen, Finanzdienstleister, Kliniken und die Landwirtschaft.
- Was: Hard- und Software für überwiegend selbstlernende KI, etwa Website-Chatbots, Sprachassistenten, Angebotserstellung oder Prozessautomation. Laut den Hinweisen der Bewilligungsstelle zählen Sprachmodelle dazu, rein regelbasierte Systeme nicht. Beratung und Schulung von Multiplikatoren sind als untergeordneter Teil mitförderfähig.
- Mindestgröße: Die förderfähigen Ausgaben müssen 15.000 € übersteigen, bei mehr als 50 Beschäftigten 20.000 €.
- Abos: Nutzungsentgelte zählen nur bei mindestens drei Jahren Laufzeit, vollständig im Bewilligungszeitraum bezahlt.
- Start: Mit Eingang des elektronischen Antrags gilt der vorzeitige Beginn als genehmigt, auf eigenes Risiko. Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag gilt als Beginn, Angebote einholen nicht.
- Grenzen: ein Vorhaben in drei Jahren, Projektzeitraum in der Regel zwölf Monate, kein Rechtsanspruch.
Beispielrechnung. Annahmen: Handwerksbetrieb mit 30 Beschäftigten in Schwerin, KI-Telefonassistent mit Anbindung an Kalender und Auftragssoftware, förderfähige Ausgaben 18.000 € netto, keine weiteren Beihilfen für diese Kosten. Die Bagatellgrenze ist überschritten, der Zuschuss beträgt 9.000 €, der Eigenanteil ebenfalls 9.000 €. Ausgezahlt wird erst, wenn die Rechnungen bezahlt sind. Bei 14.000 € Ausgaben gäbe es nichts.
Schnell-Check und weitere Beispiele: KI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Landesprogramme stehen auf der Länderseite MV.
Welche Regeln gelten bei fast jeder Förderung?
Antrag vor Projektbeginn
Zuschüsse sollen ein Projekt auslösen, nicht nachträglich bezahlen. Als Beginn gilt meist schon die erste verbindliche Bestellung. Vorläufige Machbarkeitsstudien zählen nach der AGVO (Art. 2 Nr. 23, Art. 6) nicht dazu, das Einholen von Angeboten in der Regel auch nicht. Manche Programme erlauben den Start ab Antragseingang, andere erst nach Bescheid oder Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, so das DKU-Programm in Schleswig-Holstein. Die Forschungszulage ist die Ausnahme: Sie geht auch rückwirkend.
De-minimis und KMU-Definition
Viele Programme sind De-minimis-Beihilfen, darunter die KI-Förderung MV und der BAFA-Zuschuss. Ein Unternehmen darf davon höchstens 300.000 € in drei Jahren erhalten, über alle Programme zusammen.
Die meisten Zuschüsse gelten nur für KMU nach EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen werden anteilig oder ganz mitgezählt.
Lassen sich Programme kombinieren?
Ja, wenn die Kosten sauber getrennt sind. Dieselbe Rechnung darf in der Regel nicht aus zwei Programmen gefördert werden. Bei der Forschungszulage zählen anderweitig geförderte Kosten nicht zur Bemessungsgrundlage (§ 7 FZulG). Eine typische Kombination: Landeszuschuss für die Einführung einer KI-Lösung, Forschungszulage für einen klar abgegrenzten Entwicklungsteil.
Wie beantragen Sie eine KI-Förderung Schritt für Schritt?
- Vorhaben auf einer Seite beschreiben: Ist-Prozess, Ziel, KI-Lösung, grobe Kosten, Zeitplan.
- Programme finden: im Förder-Check filtern, dann die Richtlinie selbst lesen.
- Förderstelle fragen: In Brandenburg ist ein Beratungsgespräch bei der Wirtschaftsförderung sogar Pflicht.
- Angebote einholen, nichts unterschreiben: keine Aufträge, keine Anzahlungen.
- Unterlagen sammeln: typischerweise KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung, Angebote und Nachweis des Eigenanteils.
- Antrag stellen: prüfen, ob Eingang, Zustimmung oder Bescheid den Start erlaubt.
- Umsetzen und nachweisen: Rechnungen bezahlen, Mittel abrufen, Verwendungsnachweis einreichen, Zweckbindung einhalten.
Welche Fehler kosten die Förderung?
- Auftrag vor dem Antrag unterschrieben oder Anzahlung geleistet.
- Bagatellgrenze knapp verfehlt.
- Monatlich kündbares Abo eingeplant, obwohl nur Lizenzen mit Mindestlaufzeit zählen.
- Fertige KI-Software als Forschung und Entwicklung deklariert.
- Frühere De-minimis-Hilfen im Antrag vergessen.
- Dieselben Kosten in zwei Programmen.
- Falscher Dienstleister: beim BAFA nur registrierte Berater, und in Schleswig-Holstein werden Kosten eines Dienstleisters, der aktiv am Antrag mitgewirkt hat, nicht anerkannt.
- Vorfinanzierung vergessen: Der Zuschuss kommt erst nach Zahlung.
- In MV: mit KI erstellte Texte im Antrag nicht gekennzeichnet (Nr. 6.7 der Richtlinie).
Aus unseren Projekten: Was ein KI-Vorhaben in MV für den Antrag braucht
Drei unserer fünf Referenzkunden sitzen in Rostock, mehr dazu unter KI-Agentur Rostock. Für MaiApartments, einen Vermieter von Firmenunterkünften, haben wir die KI-Telefonassistentin „Anna“ gebaut. Sie nimmt jeden Anruf an und fragt Personenzahl, Zeitraum, Ort, Firma und Kontaktweg ab. Danach prüft das System die Belegung und legt den Lead im CRM an, der Inhaber entscheidet per Knopfdruck. Das Projekt lief von November 2025 bis Mai 2026, also bevor es die Richtlinie gab. Inhaltlich fällt so ein Vorhaben unter die Anwendungsbereiche Sprachassistenten und Kundenservice. Drei Erfahrungen helfen beim Antrag:
- Ist-Zustand konkret beschreiben. Bei MaiApartments gingen Anfragen verloren, wenn niemand abnahm, Rückrufzettel waren oft lückenhaft, und jede Anfrage wurde von Hand ins CRM übertragen. Diesen Vorher-Nachher-Vergleich verlangt Nr. 4.2 der Richtlinie.
- Lernende KI und feste Regeln trennen. Anna führt das Gespräch mit einem Echtzeit-Sprachmodell, Belegungsprüfung und CRM-Anlage folgen festen Regeln. Im Antrag muss erkennbar sein, dass die KI den Kern bildet.
- Kosten realistisch zuordnen. Unsere Umsetzungen lagen bisher meist zwischen 4.000 und 16.000 € netto, der Betrieb kostet ab 350 € im Monat. Ein einzelner kleiner Anwendungsfall liegt damit oft unter der Bagatellgrenze, und eine Monatspauschale zählt höchstens bei drei Jahren Laufzeit mit Zahlung im Bewilligungszeitraum. Realistisch wird die Förderung bei Vorhaben, die ohnehin mehrere Bausteine haben, etwa Telefon, WhatsApp und CRM-Anbindung wie bei Anfragen & Buchungen.
Ob sich ein Antrag lohnt, sagen wir im kostenlosen Prozess-Check offen, auch wenn die Antwort nein lautet. Die geförderte KI muss übrigens die KI-Verordnung einhalten (Nr. 6.8), dazu gehört die KI-Kompetenz nach Art. 4. Passend dazu: Was ein KI-Telefonassistent kostet und KI im Mittelstand.
Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich ist die aktuelle Richtlinie. Die Stand-Spalte zeigt, wann wir eine Angabe zuletzt geprüft haben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
Nächster Schritt
Geben Sie im Förder-Check Bundesland, Größe und Vorhaben an. Sie sehen in drei Minuten, welche Programme passen, mit Quote, Link und Stand der Prüfung.
Quellen
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage: Neu hier
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage: Definition von FuE
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage: FAQ
- Forschungszulagengesetz § 7 (Kumulierung)
- ZIM-Förderrichtlinie vom 28.11.2024, BAnz AT 11.12.2024 B1
- IHK Bodensee-Oberschwaben: ZIM, befristeter Antragsstopp seit 7. Juli 2026
- Deutscher Bundestag, hib vom 09.09.2026: Abgeordnete gegen ZIM-Kürzungen
- KfW: ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)
- KfW: Merkblatt ERP-Förderkredit Digitalisierung 511, Stand 23.04.2026
- BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- BAFA: Förderrichtlinie Unternehmensberatungen für KMU, Fassung vom 12.12.2024
- Richtlinie BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno) vom 20.11.2020, BAnz AT 26.11.2020 B2
- Richtlinie Digital Jetzt vom 19.05.2020, BAnz AT 01.07.2020 B1
- Richtlinie go-digital vom 13.12.2021, BAnz AT 27.12.2021 B1
- Mittelstand-Digital Zentrum Rostock: Über uns
- Mittelstand-Digital Zentrum Rostock: Künstliche Intelligenz
- NRW.BANK: Förderaufruf Netzwerk Mittelstand-Digital Zentren
- ESF Plus: Zukunftszentren
- EU-Kommission: European Digital Innovation Hubs
- Richtlinie KI-Förderung M-V vom 10.06.2026, AmtsBl. M-V 2026 S. 521
- TBI: Informationen zur KI-Förderung
- TBI: Hinweise für Antragsteller, Stand 07.09.2026
- Digitalbonus.Bayern: Förderprogramm
- ILB: Brandenburgischer Innovationsgutschein BIG-Digital
- WTSH: Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
- IFB Hamburg: Hamburg Digital Check
- L-Bank: Digitalisierungsfinanzierung
- NRW.BANK: Mittelstand Innovativ & Digital, MID-Digitalisierung
- SAB: Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Digital Innovation
- Bremer Aufbau-Bank: Digitaler Mittelstand KI
- EU-Empfehlung 2003/361/EG: KMU-Definition
- Verordnung (EU) 2023/2831 (De-minimis-Verordnung)
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO), Art. 2 Nr. 23 und Art. 6

